Rechtsprechung
   BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6437
BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20 (https://dejure.org/2021,6437)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2021 - 8 AZR 120/20 (https://dejure.org/2021,6437)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2021 - 8 AZR 120/20 (https://dejure.org/2021,6437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - verdeckte Anschlussberufung - Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - verdeckte Anschlussberufung - Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anschlussrevision im Zivilprozess; "Ne ultra petitum" im Zivilprozess; Rechtsgutverletzung am unmittelbaren Besitz; Urkundsbeweisführung durch protokollierte Zeugenaussagen; Wirksamkeit einer Forderungsabtretung

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - verdeckte Anschlussberufung - Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht; verdeckte Anschlussberufung; Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz; Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz; Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht; verdeckte Anschlussberufung; Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz; Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht - verdeckte Anschlussberufung - Klageänderung durch Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei ausschließlicher Entscheidung über einen nur hilfsweise zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Bei den Forderungen aus eigenem und abgetretenem Recht handelt es sich - auch bei einem einheitlichen Klageziel - um unterschiedliche Streitgegenstände, weil die den unterschiedlichen Ansprüchen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte verschieden sind (vgl. etwa BAG 13. Januar 2003 - 5 AS 7/02 - zu B II der Gründe mwN, BAGE 104, 241; BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 9 mwN) .

    Die klagende Partei muss die gebotene Bestimmung des Streitgegenstands vornehmen und kann sie nicht zur Disposition des Gerichts stellen (vgl. etwa BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 8 mwN) .

    Bei einem Anspruch aus eigenem und einem Anspruch aus fremdem Recht handelt es sich - wie bereits unter Rn. 45 ausgeführt - nämlich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. etwa BAG 13. Januar 2003 - 5 AS 7/02 - zu B II der Gründe mwN, BAGE 104, 241; BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 9 mwN) .

    (1) Der berechtigte unmittelbare Besitz an einer Sache ist ein sonstiges Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB (BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 13 mwN) .

    Soll er dazu dienen, eine bestimmte Nutzung der Sache zu ermöglichen, so stellt es eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn der Besitzer an eben dieser Nutzung durch einen rechtswidrigen Eingriff in relevanter Weise gehindert wird (BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 17; 9. Dezember 2014 - VI ZR 155/14 - Rn. 17 mwN) .

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14

    Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Soll er dazu dienen, eine bestimmte Nutzung der Sache zu ermöglichen, so stellt es eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn der Besitzer an eben dieser Nutzung durch einen rechtswidrigen Eingriff in relevanter Weise gehindert wird (BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 17; 9. Dezember 2014 - VI ZR 155/14 - Rn. 17 mwN) .

    Die Stellung des berechtigten Besitzers nähert sich in diesem Fall derjenigen des Eigentümers an (vgl. BGH 9. Dezember 2014 - VI ZR 155/14 - aaO) .

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO reicht bei der Entscheidung über die Höhe einer Forderung eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BGH 17. Dezember 2020 - I ZR 130/19 - Rn. 61; 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - Rn. 20) .

    Auch eine solche Schätzung darf erst dann unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 45 mwN; BGH 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12 - Rn. 20 mwN) .

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Dazu gehört bei mehreren Streitgegenständen auch die Benennung der Reihenfolge, in der diese zur Überprüfung durch das Gericht gestellt werden, weshalb bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbständige prozessuale Ansprüche geltend gemacht werden, genau anzugeben ist, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden sollen (vgl. etwa BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9 mwN, BGHZ 189, 56) .

    In einem solchen Fall muss der Kläger, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die Reihenfolge bezeichnen, in der er die Streitgegenstände geltend machen will (vgl. etwa BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - aaO) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Die Vorlage einer Kopie kann das Gericht ausreichen lassen, wenn Existenz, Echtheit und äußere Fehlerfreiheit der Urkunde zwischen den Parteien nicht im Streit stehen (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 48, BAGE 149, 182) .

    In diesem Fall darf das Gericht davon ausgehen, dass die Originalurkunde existiert und Kopie und Original übereinstimmen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - aaO; BGH 8. März 2006 - IV ZR 145/05 - zu III 1 der Gründe) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen  (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 19, BAGE 143, 165; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49, BAGE 125, 147, jeweils mwN) .

    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre  (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 62, BAGE 165, 19; 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - aaO; BGH 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07 - Rn. 16) .

  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12

    Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Unzulässig ist die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - aaO; BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 8; 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung einer protokollierten Aussage steht deren Auswertung im Wege des Urkundenbeweises demgegenüber nicht entgegen (BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 7; 12. April 2011 - VI ZB 31/10 - Rn. 13) .

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Dies gilt insbesondere auch für die in einem Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen (BGH 12. April 2011 - VI ZB 31/10 - Rn. 13) und Einlassungen eines Beschuldigten.

    Der Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung einer protokollierten Aussage steht deren Auswertung im Wege des Urkundenbeweises demgegenüber nicht entgegen (BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 7; 12. April 2011 - VI ZB 31/10 - Rn. 13) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Schriftliche Aussagen sowie Protokolle über Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren können im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn die beweispflichtige Partei dies beantragt (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 20 mwN) .

    Unzulässig ist die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - aaO; BGH 12. Juli 2013 - V ZR 85/12 - Rn. 8; 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 13.01.2003 - 5 AS 7/02

    Rechtswegszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20
    Bei den Forderungen aus eigenem und abgetretenem Recht handelt es sich - auch bei einem einheitlichen Klageziel - um unterschiedliche Streitgegenstände, weil die den unterschiedlichen Ansprüchen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte verschieden sind (vgl. etwa BAG 13. Januar 2003 - 5 AS 7/02 - zu B II der Gründe mwN, BAGE 104, 241; BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 9 mwN) .

    Bei einem Anspruch aus eigenem und einem Anspruch aus fremdem Recht handelt es sich - wie bereits unter Rn. 45 ausgeführt - nämlich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. etwa BAG 13. Januar 2003 - 5 AS 7/02 - zu B II der Gründe mwN, BAGE 104, 241; BGH 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17 - Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

    Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

    Klage aus abgetretenem Recht des Wohnraummieters gegenüber der beklagten

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01

    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83

    Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17

    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines

  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 42/15

    Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit wegen der Prozesskosten bei der

  • KG, 04.09.2018 - 21 U 56/18

    Ansprüche des deliktisch geschädigten Kapitalanlegers

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20

    Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1

    Nach § 524 Abs. 3 Satz 1 ZPO muss die Anschlussberufung in der Anschlussschrift begründet werden (BAG 25.03.2021 - 8 AZR 120/20 - Rn. 52).
  • LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

    Beweis für den Zugang einer E-Mail

    Eine Anschlussberufung kann, ebenso wie eine fristgerecht eingelegte und begründete Berufung, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erweitert oder geändert werden, soweit die Erweiterung durch die Rechtsmittelbegründung gedeckt wird (BAG, Urteil vom 25. März 2021 - 8 AZR 120/20 - Rn.55, juris).
  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 25. März 2021 - 8 AZR 120/20 - Rn. 43 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht